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Registrierung
Die Creditreform Rating AG ist als Ratingagentur gemäß EU-Verordnung 1060/2009 registriert.
Interessenkonflikte
Aktuell sind keine tatsächlichen oder potenziellen Interessenkonflikte ersichtlich.
Generell gilt: Die Creditreform Rating AG erkennt, beseitigt oder bewältigt tatsächliche oder potenzielle Interessenkonflikte, der die Analysen und Urteile ihrer Ratinganalysten, Mitarbeiter oder anderer natürlicher Personen, deren Dienstleistungen von der Ratingagentur in Anspruch genommen oder von ihr kontrolliert werden und die direkt an der Abgabe von Ratings beteiligt sind, und der Personen, die Ratings genehmigen, beeinflussen kann, und legt diese klar und unmissverständlich offen.
Verzeichnis der Nebendienstleistungen
Neben Ratingdienstleistungen erbringt die Creditreform Rating AG folgende Nebendienstleistungen:
- Start-Up-Ratings: Beurteilung von Geschäftsplänen auf ihren Erfolg
- Pre-Ratings: grobe Einschätzung eines Unternehmens ohne konkrete Ratingnote
- Bonitätssiegel: Andere Form der Darstellung eines Ratings für Unternehmen im Investmentgrade
- Bilanzrating: Erfassung von Jahresabschlüssen und mathematisch-statistische Auswertung
- Dienstleistungen im Debitoren-/Kreditorenmanagement von Unternehmen oder Kapitalgebern hinsichtlich Erfassung und Analyse von Jahresabschlüssen
- Branchenratings: maschinelles Verfahren zur Beurteilung einer Branche
- Risikospiegel: maschinelles Verfahren zur Beurteilung von Risiken in Forderungsbeständen.
- Regionale Analysen: Maschinelles Verfahren zur Beurteilung des Risikos bestimmter Regionen in Deutschland
- Entwicklung von Scorekarten: interne Dienstleistung innerhalb der Creditreform-Gruppe
Strategie in Bezug auf die Veröffentlichung von Ratings
Nach Erteilung eines Ratingauftrages beginnt der Ratingprozess zunächst mit einer vertraulichen, privaten Analyse.
Der Ratingprozess schließt mit Übermittlung des Ratings an den Auftraggeber (Ratingobjekt)und Akzeptanz des Ratings durch ihn. Aus der privaten Analyse kann damit ein
Rating im Sinne der EU-Verordnung werden.
Die erforderliche Öffentlichkeitswirksamkeit resultiert entweder
aus der Abbildung des Ratingergebnisses auf unserer Internetseite oder
aus der Nennung des Ratingskunden/Ratingobjektes als Referenz auf unserer Internetseite mit ggf. individueller Bestätigung durch uns.
Falls ein Ratingnutzer persönlich anfragt, ob ein Ratingurteil noch aktuell und korrekt ist, halten wir Rücksprache mit dem Ratingkunden, ob die Information über das Unternehmen weitergegeben werden kann. Ein Rating ist dann erst ein öffentliches Rating im Sinne der EU-Verordnung, wenn wir zumindest veröffentlichen können, dass wir ein Rating erstellt haben.
Generell wird kein Rating ohne Einverständnis des beurteilten Unternehmens veröffentlicht. Auch bei Ratingänderungen wird zunächst Rücksprache mit dem beurteilten Unternehmen gehalten und diesem die Möglichkeit zur Einsprache/Kontrolle der sachlichen Richtigkeit gegeben.
Grundsätze für die Vergütung der Mitarbeiter
Die Mitarbeiter der CRA, die in der Analyse tätig sind, erhalten Gehälter, die unabhängig von bestimmten Ratings oder Nebendienstleistungen sind.
Methoden
Ratingsystematik der Creditreform Rating AG
Grundlegende Änderungen von Systemen, Ressourcen, Verfahren
Hier veröffentlicht die Creditreform Rating AG grundlegende Änderungen von Systemen, Ressourcen, Verfahren.
Aktuell sind keine solchen Änderungen vorhanden.
Verhaltenskodex
Informationen zum Verhaltenskodex der Creditreform Rating AG
Transparenzbericht
Transparenzbericht der Creditreform Rating AG
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