Regulatorische Anforderungen

Registrierung

Die Creditreform Rating AG ist als Ratingagentur gemäß EU-Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 (EU-Ratingverordnung) registriert.

Interessenkonflikte

Interessenkonflikte

An dieser Stelle veröffentlicht die Creditreform Rating AG alle tatsächlichen oder potentiellen Interessenkonflikte. Aktuell sind keine tatsächlichen oder potenziellen Interessenkonflikte ersichtlich.

Generell gilt: Die Creditreform Rating AG erkennt, beseitigt oder bewältigt tatsächliche oder potenzielle Interessenkonflikte, die Analysen und Urteile ihrer Ratinganalysten und der Personen, die Ratings genehmigen, beeinflussen können, und legt diese klar und unmissverständlich offen.

Grundsätze für die Vergütung der Mitarbeiter

Die Mitarbeiter der CRA, die in der Analyse tätig sind, erhalten Gehälter, die unabhängig von bestimmten Ratings oder Nebendienstleistungen sind.

Nebendienstleistungen

Verzeichnis der Nebendienstleistungen

Neben Ratingdienstleistungen erbringt die Creditreform Rating AG folgende Nebendienstleistungen:

Ratingnahe-Dienstleistungen:

  • Pre-Ratings zur ersten Einschätzung eines Unternehmens / Finanzinstruments
  • Durchführung und Erstellung von Ratings, Analysen, Studien und Auswertungen, Zertifizierungen und Entscheidungsvorlagen, welche nicht unter die EU-Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 (EU-Ratingverordnung) oder andere Regulierungen fallen

Kreditservice-Dienstleistungen:

  • Entwicklung, Erstellung und Anwendung von Methoden, Algorithmen, Schnittstellen, Softwarelösungen und weiteren IT-Systemen zur Risikoeinschätzung und Entscheidungsfindung sowie damit verbundenen Analysen und Forschungstätigkeiten
  • Dienstleistungen zur Erfassung, Digitalisierung, Erkennung, Strukturierung, Verarbeitung und Extraktion von Finanzinformationen und sonstigen relevanten Daten
  • Erstellung von Marktanalysen und –studien
  • Verkauf von Daten und Analysen
  • Softwareentwicklung
  • Beratung, Erstellung und Betrieb von technischen Tools im Umfeld von Business Intelligence

Veröffentlichung

Veröffentlichung von Ratings

Creditreform Rating AG definiert den Begriff „Rating“ unter Berücksichtigung der Legaldefinition der geltenden EU-Ratingverordnung. Gemäß Artikel 3 der EU-Ratingverordnung ist „Rating“ ein Bonitätsurteil in Bezug auf ein Unternehmen, einen Schuldtitel oder eine finanzielle Verbindlichkeit, eine Schuldverschreibung, eine Vorzugsaktie oder ein anderes Finanzinstrument oder den Emittenten derartiger Schuldtitel, finanzieller Verbindlichkeiten, Schuldverschreibungen, Vorzugsaktien oder anderer Finanzinstrumente, das anhand eines festgelegten und definierten Einstufungsverfahrens für Ratingkategorien abgegeben wird.

Creditreform Rating AG erstellt dabei sowohl „private“ als auch „öffentliche“ Ratings im Sinne der EU-Ratingverordnung. Die Unterscheidung zwischen den „privaten“ und „öffentlichen“ Ratings erfolgt unter Beachtung der „ESMA-Leitlinien und Empfehlungen zum Geltungsbereich der CRA-Verordnung“ (ESMA/2013/720).

Sovereign Rating Kalender

Sovereign Rating Kalender

Pre-Ratings

Methoden